{"id":17295,"date":"2024-07-18T10:31:09","date_gmt":"2024-07-18T08:31:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ropex-group.com\/?page_id=17295"},"modified":"2026-01-14T14:10:53","modified_gmt":"2026-01-14T13:10:53","slug":"alb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ropex-group.com\/de\/alb\/","title":{"rendered":"ALBs"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"17295\" class=\"elementor elementor-17295 elementor-17294\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-e797030 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"e797030\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ece63d1 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"ece63d1\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h1><strong>Allgemeine Lieferbedingungen <\/strong><\/h1><p><strong>der ROPEX Industrie-Elektronik GmbH,<\/strong> Carl-Zeiss-Stra\u00dfe 20-22, 74321 Bietigheim-Bissingen, Stand Juli 2025<\/p><h3><strong>\u00a7 1 Geltungsbereich<\/strong><\/h3><ol><li>Diese Allgemeinen Lieferbedingungen (nachfolgend: &#8222;Lieferbedingungen&#8220;) gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge (nachfolgend &#8222;Vertr\u00e4ge&#8220; oder &#8222;Vertrag&#8220;), die die ROPEX Industrie-Elektronik GmbH (nachfolgend: &#8222;ROPEX&#8220;) mit Unternehmen im Sinne von \u00a7 14 BGB, einer juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder einem \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen (nachfolgend: &#8222;Kunde(n)&#8220;) abschlie\u00dft und gelten insbesondere f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf beweglicher Sachen und die Lieferung herzustellender Sachen (nachfolgend insgesamt: &#8222;Produkte&#8220;).<\/li><li>Diese Lieferbedingungen geltend ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ROPEX ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und ROPEX dem nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/li><li>Die Lieferbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Angebote und Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und\/oder die Lieferung von Produkten zwischen ROPEX und demselben Kunden, ohne dass ROPEX in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.<\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 2 Angebote, Vertragsabschl\u00fcsse, \u00c4nderungsvorbehalt<\/strong><\/h3><ol><li>Die Angebote von ROPEX sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Auftr\u00e4ge kann ROPEX innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang annehmen.<\/li><li>Allein ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen ROPEX und den Kunden ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschlie\u00dflich dieser Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollst\u00e4ndig wieder. M\u00fcndliche Zusagen von ROPEX vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und m\u00fcndliche Abreden werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern nicht jeweils ausdr\u00fccklich anders vereinbart.<\/li><li>Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der getroffenen Vereinbarungen einschlie\u00dflich dieser Lieferbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform gen\u00fcgt die telekommunikative \u00dcbermittlung, insb. per E-Mail.<\/li><li>An abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen sowie zur Verf\u00fcgung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Dateien und Unterlagen beh\u00e4lt sich ROPEX die eigenen Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung von ROPEX.<\/li><li>Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung und Darstellungen desselben von ROPEX, wie z. B. Muster, Abbildungen und Zeichnungen sind keine garantierten Beschaffungsmerkmale und k\u00f6nnen handels\u00fcbliche Abweichungen enthalten, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich schriftlich von ROPEX als verbindlich erkl\u00e4rt werden. Der Kunde hat diese Gegenst\u00e4nde auf Verlangen von ROPEX vollst\u00e4ndig zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verf\u00fcgung gestellter Daten zum Zwecke \u00fcblicher Datensicherung.<\/li><li>ROPEX beh\u00e4lt sich geringf\u00fcgige sowie handels\u00fcbliche \u00c4nderungen der Produkte vor, sofern hierdurch der vertragsgem\u00e4\u00dfe Gebrauch der Produkte nicht beeintr\u00e4chtigt ist. ROPEX ist ferner zur \u00c4nderung der Produkte berechtigt, soweit sich dies aus einer technischen Weiterentwicklung der Produktionsprozesse oder der Produkte ergibt und die \u00c4nderung dem Kunden zumutbar ist.<\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug<\/strong><\/h3><ol><li>Soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist, gelten stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von ROPEX \u201eFCA (INCOTERMS 2020) Produktionsstandort von ROPEX\u201c zuz\u00fcglich Verpackung, der jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstiger Steuern, Z\u00f6lle, Abgaben und Lasten.\u201c.<\/li><li>Erh\u00f6ht sich im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Liefertag (der &#8222;&#8218;\u00c4nderungszeitraum&#8220;) einer oder mehrere der Faktoren (i)\u00a0Energiekosten, (ii) Transportkosten und\/oder (iii) Kosten f\u00fcr Roh- bzw. Vormaterial sowie Hilfs- und Betriebsstoffe (gemeinsam die &#8222;Kostenfaktoren&#8220;) und f\u00fchrt dies zu einer Erh\u00f6hung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Produkts von mindestens 3%, so ist ROPEX berechtigt, die Preise um den Betrag anzupassen, um den sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Produkts erh\u00f6ht haben. Sollten sich Kostenfaktoren in dem \u00c4nderungszeitraum verringert haben, so wird dies entsprechend mindernd bei der Preisanpassung ber\u00fccksichtigt. Im Falle der Preisanpassung wird ROPEX die \u00c4nderung der Kostenfaktoren der Art und der H\u00f6he nach darlegen. Falls die Preissteigerung mehr 10% des urspr\u00fcnglich vereinbarten Preises betr\u00e4gt, so steht dem Kunden ein vertragliches R\u00fccktrittsrecht zu, das dieser innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang des Preiserh\u00f6hungsverlangens geltend machen muss.<\/li><li>Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung (oder Zugang der Abholbereitschaftsanzeige beim Kunden) und Zugang der Rechnung bei dem Kunden f\u00e4llig. Die Zahlungen hat durch \u00dcberweisung zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes in Textform vereinbart ist.<\/li><li>Der Kunde kommt mit Ablauf einer Zahlungsfrist automatisch in Zahlungsverzug, es sei denn, dass er die Nichtleistung nicht zu vertreten hat. Der Kaufpreis ist w\u00e4hrend des Verzugs mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die gesetzliche Verzugspauschale kommt hinzu. Die Geltendmachung von weitergehenden Verzugssch\u00e4den und \u2013 gegen\u00fcber Kaufleuten \u2013 von gesetzlichen F\u00e4lligkeitszinsen (\u00a7\u00a7 352, 353 HGB) beh\u00e4lt ROPEX sich vor.<\/li><li>Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zur\u00fcckbehaltung, auch bei erfolgter M\u00e4ngelr\u00fcge, nur berechtigt, wenn seine Anspr\u00fcche gegen ROPEX rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sind.<\/li><li>Wenn nach Vertragsschluss in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung oder Ver\u00e4nderung eintritt, durch die der Anspruch von ROPEX auf die Gegenleistung gef\u00e4hrdet ist, oder wenn eine solche Lage bei dem Kunden zwar bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestand, ROPEX jedoch erst im Nachhinein bekannt wurde, kann ROPEX die eigene Leistung bis zur Erf\u00fcllung der Gegenleistung verweigern. ROPEX kann dem Kunden in diesen F\u00e4llen Zug-um-Zug gegen die eigene Leistung eine angemessene Frist zur Erbringung der Gegenleistung oder Sicherheitsleistung setzen. Sofern dann die Gegenleistung oder Sicherheitsleistung nicht von dem Kunden erbracht wird, ist ROPEX zum R\u00fccktritt von dem Vertrag und bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen zur K\u00fcndigung des Vertrags berechtigt. Weitere Rechte von ROPEX bleiben unber\u00fchrt.<\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 4 Liefertermine und Leistungsfristen<\/strong><\/h3><ol><li>Von ROPEX in Aussicht gestellte Liefertermine und Leistungsfristen geltend stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich und schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Der Beginn der von ROPEX angegebenen Lieferzeit setzt die Kl\u00e4rung aller technischen Fragen zwischen den Parteien voraus. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine, sofern nicht ausdr\u00fccklich von ROPEX anders angegeben, auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.<\/li><li>Liefertermine und Leistungsfristen verl\u00e4ngern sich in angemessenem Umfang, wenn der Kunde ihm obliegende Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erf\u00fcllt.<\/li><li>1. ROPEX haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit oder Verz\u00f6gerung der Lieferung, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt und sonstige von au\u00dfen kommende, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisende, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare und auch durch vern\u00fcnftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines von ROPEX geschlossenen kongruenten Deckungsgesch\u00e4fts) verursacht worden sind, die ROPEX nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse ROPEX die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist der ROPEX zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber ROPEX vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/li><li>Ger\u00e4t ROPEX mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist die Haftung von ROPEX auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 11 dieser Lieferbedingungen beschr\u00e4nkt.<\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 5 Lieferung und Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/h3><ol><li>Die Lieferungen erfolgen \u201eFCA (INCOTERMS 2020) Produktionsstandort von ROPEX\u201c, wo auch der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und eine etwaige Nacherf\u00fcllung ist, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt.<\/li><li>Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, wenn<p>a. die Teillieferung f\u00fcr den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,<\/p><p>b. die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und<\/p><p>c. dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen (es sei denn, ROPEX erkl\u00e4rt sich zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit).<\/p><\/li><li>Ist ausnahmsweise eine Versendung durch ROPEX vereinbart, so wird ROPEX die Produkte an den von dem Kunden angegebenen Bestimmungsort versenden. Dies geschieht \u2013 auch hinsichtlich der Verpackung \u2013 auf Kosten des Kunden. ROPEX ist berechtigt, die Art des Versands (insbesondere das Transportunternehmen und den Versandweg) und die Verpackung nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen zu bestimmen. Die Gefahr geht in den F\u00e4llen des Satzes 1 dieses Absatzes sp\u00e4testens mit der Aush\u00e4ndigung der Produkte an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder die sonstige Transportperson auf den Kunden \u00fcber. Auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten wird ROPEX die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den versichern.<\/li><li>1. Ist ausnahmsweise eine Anlieferung durch ROPEX vereinbart, so hat der Kunde zur Erm\u00f6glichung einer vertragsgem\u00e4\u00dfen Entladung rechtzeitig fachkundiges Personal und etwa erforderliches technisches Ger\u00e4t (z.B. Stapler) bereitzustellen. Der Kunde muss gew\u00e4hrleisten, dass das Transportfahrzeug den Abladeort unmittelbar anfahren kann und dort unverz\u00fcglich entladen werden kann. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, muss der Kunde die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und Sch\u00e4den tragen.<\/li><li>Mit Eintritt des Verzugs hinsichtlich der Mitwirkungspflichten oder des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Produkts auf den Kunden \u00fcber.<\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 6 Mitwirkungspflichten des Kunden<\/strong><\/h3><ol><li>F\u00fcr die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der durch den Kunden im Rahmen des Angebotsverfahrens oder des Vertrags gemachten Vorgaben tr\u00e4gt der Kunde die Verantwortung. Hiervon umfasst sind insbesondere Pflichtenhefte, Skizzen und Zeichnungen, sowie Beschreibungen. Soweit das Material von dem Kunden beigestellt wird, gew\u00e4hrleistet dieser die Mangelfreiheit und die Geeignetheit des Materials f\u00fcr die durchzuf\u00fchrende Ma\u00dfnahme.<\/li><li>Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten, und verz\u00f6gert sich hierdurch die Abnahme des Produkts oder befindet er sich in Annahmeverzug, hat der Kunde die hieraus entstehenden Mehraufwendungen zu tragen. Diese umfassen insbesondere die Lagerkosten in H\u00f6he von mindestens 0,5\u00a0% des Netto-Rechnungsbetrags der betroffenen Lieferung f\u00fcr jeden angefangenen Monat sowie die sonstigen entstehenden Sch\u00e4den. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer Mehraufwendungen beh\u00e4lt sich ROPEX vor. Der Kunde kann nachweisen, dass ROPEX keine oder nur geringere Mehraufwendungen entstanden sind.<\/li><li>Sollten aufgrund einer Pflichtverletzung des Kunden f\u00fcr die Leistungserbringung durch ROPEX \u00dcberstunden, Nachtarbeit oder Sonn- und Feiertagsarbeit erforderlich werden, ist der Kunde zur Erstattung des bei ROPEX tats\u00e4chlich entstandenen Mehraufwands (z.B. arbeitsvertraglich festgelegte Zuschl\u00e4ge) verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Sonstige Rechte von ROPEX bleiben unber\u00fchrt.<\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 7 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/h3><ol><li>1. ROPEX beh\u00e4lt sich das Eigentum an den an den Kunden gelieferten Produkten (nachfolgend &#8222;Vorbehaltsware&#8220;) bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des Kaufpreises und aller weiteren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gegen den Kunden bestehenden Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen den Parteien vor.<\/li><li>Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig.<\/li><li>Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht ROPEX geh\u00f6renden Sachen verbunden oder untrennbar vermischt, so erwirbt ROPEX das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass eine Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde ROPEX hiermit Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung \u00fcbertr\u00e4gt. ROPEX nimmt die \u00dcbereignung hiermit an.<\/li><li>Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets f\u00fcr ROPEX vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Kunden geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwirbt ROPEX das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Verarbeitung.<\/li><li>Der Kunde wird die Vorbehaltsware, an der ROPEX Allein- oder Miteigentum zusteht, unentgeltlich f\u00fcr ROPEX verwahren. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde muss ROPEX unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber eine Besch\u00e4digung, eine Zerst\u00f6rung oder einen Verlust der Vorbehaltsware informieren.<\/li><li>1. Der Kunde tritt bereits hiermit die Anspr\u00fcche aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, gleich ob weiterverarbeitet, verbunden, vermischt oder nicht, in H\u00f6he der Forderung von ROPEX aus dem Vertrag \u00fcber das Produkt an ROPEX ab. ROPEX nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Das Recht von ROPEX zur Einziehung der Forderung bleibt unber\u00fchrt. ROPEX wird die Forderungen selbst nicht einziehen und die Einziehungserm\u00e4chtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seine Zahlungspflichten erf\u00fcllt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Aus begr\u00fcndetem Anlass ist der Kunde auf Verlangen von ROPEX verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und ROPEX die zur Geltendmachung der eigenen Rechte erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu geben und Unterlagen auszuh\u00e4ndigen.<\/li><li>Liegt der Einsatzort der Vorbehaltsware an einem Ort au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist der Kunde verpflichtet, ROPEX unverz\u00fcglich \u00fcber alle etwaigen dortigen gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Entstehung und Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehalts von ROPEX zu informieren und unverz\u00fcglich (i) die Voraussetzungen, soweit dies rechtlich m\u00f6glich ist, auf eigene Kosten selbst zu erf\u00fcllen oder (ii) ROPEX bei der Erf\u00fcllung der Voraussetzungen auf eigene Kosten zu unterst\u00fctzen.<\/li><li>Erkennt das Recht am Einsatzort, den Eigentumsvorbehalt von ROPEX nicht an, gestattet ROPEX das Recht am Einsatzort aber, ROPEX ein vergleichbares Sicherheitsrecht an der Vorbehaltsware vorzubehalten, so gilt dieses Sicherheitsrecht entsprechend als vereinbart und ROPEX kann dieses Sicherheitsrecht aus\u00fcben. Der Kunde ist im Rahmen der Zumutbarkeit verpflichtet, bei Ma\u00dfnahmen mitzuwirken, die ROPEX zum Schutz des Eigentumsrechts oder an dessen Stelle zum Schutz eines anderen Sicherheitsrechts treffen m\u00f6chte.<\/li><li>\u00a0Bei Pf\u00e4ndung oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde diese unverz\u00fcglich auf das Eigentum von ROPEX hinzuweisen und ROPEX unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, um ROPEX die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu erm\u00f6glichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, ROPEX die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der Kunde gegen\u00fcber ROPEX.<\/li><li>Tritt ROPEX bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden \u2013 insb. Zahlungsverzug \u2013 vom Vertrag zur\u00fcck (Verwertungsfall), ist ROPEX berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.<\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 8 Sachm\u00e4ngel<\/strong><\/h3><ol><li>Der Kunde hat die Produkte unverz\u00fcglich nach Eingang zu untersuchen, soweit dies im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang tunlich ist, und ROPEX etwaige hierbei erkennbare M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. M\u00e4ngel, die im Rahmen der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Eingangspr\u00fcfung nicht zu erkennen waren, hat der Kunde unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber innerhalb von drei Werktagen, nach Entdeckung der M\u00e4ngel schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gelten die gelieferten Produkte als genehmigt, es sei denn, der Mangel wurde durch ROPEX arglistig verschwiegen.<\/li><li>Ist ausnahmsweise eine Versendung durch ROPEX vereinbart und ist die Lieferung unvollst\u00e4ndig oder sind Transportsch\u00e4den \u00e4u\u00dferlich erkennbar, hat der Kunde dies bei Ablieferung gegen\u00fcber dem Transportunternehmen anzuzeigen. \u00c4u\u00dferlich nicht erkennbare Transportsch\u00e4den sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von sieben Kalendertagen, nach Ablieferung gegen\u00fcber dem Transportunternehmen in Textform (z.B. per Telefax, Brief oder E-Mail) anzuzeigen. ROPEX ist in jedem Fall in Textform \u00fcber die Anzeige zu informieren.<\/li><li>Grundlage der M\u00e4ngelhaftung von ROPEX ist vor allem die \u00fcber die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschlie\u00dflich Zubeh\u00f6r und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von ROPEX zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses \u00f6ffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (\u00a7 434 Abs. 3 BGB). \u00d6ffentliche \u00c4u\u00dferungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbes. in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei \u00c4u\u00dferungen sonstiger Dritter vor.<\/li><li>Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schuldet ROPEX eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdr\u00fccklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gem. Abs. 3 ergibt. F\u00fcr \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferungen des Herstellers und sonstiger Dritter \u00fcbernimmt ROPEX insoweit keine Haftung.<\/li><li>Im Falle eines Sachmangels steht ROPEX das Recht zu, innerhalb einer angemessenen Nachfrist die Nacherf\u00fcllung durchzuf\u00fchren. ROPEX darf die Art der Nacherf\u00fcllung w\u00e4hlen. Das Recht von ROPEX, die Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unber\u00fchrt.<\/li><li><p>Der Kunde hat ROPEX die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde ROPEX die mangelhafte Sache auf das Verlangen von ROPEX nach den gesetzlichen Vorschriften zur\u00fcckzugeben; einen R\u00fcckgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht. Im Fall der Nacherf\u00fcllung ist ROPEX verpflichtet, die zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erh\u00f6hen, dass das mangelhafte Produkt an einen an-deren Ort als den Erf\u00fcllungsort verbracht wurde, es sei denn, die \u00c4nderung des Ortes entspricht der vereinbarten Verwendung des Produkts. Die Nacherf\u00fcllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn ROPEX urspr\u00fcnglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren. Sofern ROPEX urspr\u00fcnglich nicht zu einem Einbau des Produkts verpflichtet war, beinhaltet die Nacherf\u00fcllung weder den Ausbau des mangelhaften Produkts noch den erneuten Einbau des mangelfreien Produkts. In diesem Fall sind Aus- und Einbaukosten keine Nacherf\u00fcllungskosten. Sie k\u00f6nnen deswegen allenfalls im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs geltend gemacht werden und sind im Rahmen der Nacherf\u00fcllung nicht von ROPEX zu tragen.<\/p><\/li><li><p>M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht, soweit sich der Zustand des Produkts aufgrund einer ungeeigneten oder unsachgem\u00e4\u00dfen Verwendung oder Lagerung, einem ungeeigneten oder unsachgem\u00e4\u00dfem Transport oder einer fehlerhaften oder nachl\u00e4ssigen Behandlung durch den Kunden verschlechtert oder eine Verschlechterung aus einer der Eigenart und der Funktionsweise der Produkte typischen Ver\u00e4nderung (z.B. produkttypische Abnutzung) resultiert.<\/p><\/li><li><p>Anspr\u00fcche des Kunden auf Aufwendungsersatz gem. \u00a7 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsg\u00fcterkauf (\u00a7\u00a7 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag \u00fcber die Bereitstellung digitaler Produkte (\u00a7\u00a7 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz besteht nur nach Ma\u00dfgabe der nachfolgenden Regelung in \u00a7 11 dieser Lieferbedingungen.<\/p><\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 9 Rechtsm\u00e4ngel<\/strong><\/h3><ol><li>Soweit Rechte Dritter der vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung der Produkte entgegenstehen, hat der Kunde ROPEX unverz\u00fcglich \u00fcber die Geltendmachung solcher Rechte Dritter in Textform zu informieren und ROPEX s\u00e4mtliche Vollmachten zu erteilen und Befugnisse einzur\u00e4umen, die erforderlich sind, um die Produkte gegen die geltend gemachten Rechte Dritter auf eigene Kosten zu verteidigen.<\/li><li>Soweit Rechte Dritter einer vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung der Produkte entgegenstehen, wird ROPEX nach eigener Wahl durch geeignete Ma\u00dfnahmen die Rechte Dritter oder deren Geltendmachung beseitigen, dem Kunden die Nutzungsrechte von dem Dritten auf eigene Kosten beschaffen oder die Produkte ersetzen, so dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen, wenn und soweit dadurch die Vertragsgem\u00e4\u00dfheit der Produkte nicht beeintr\u00e4chtigt wird.<\/li><li>Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Kaufpreis zu mindern, wenn die Nacherf\u00fcllung gem\u00e4\u00df \u00a7 9.2 dieser Lieferbedingungen f\u00fcr den Kunden unzumutbar ist, von ROPEX unberechtigt verweigert wird oder ROPEX der Aufforderung zur Nacherf\u00fcllung nicht innerhalb einer von dem Kunden gesetzten angemessenen Frist nachkommt. Im Fall lediglich unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung der Produkte ist der R\u00fccktritt ausgeschlossen.<\/li><li>Anspr\u00fcche des Kunden gegen ROPEX wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter sind ausgeschlossen, wenn diese Verletzung auf einer Anweisung des Kunden, einer eigenm\u00e4chtigen Ver\u00e4nderung oder nicht vertragsgem\u00e4\u00dfen Verwendung der Produkte durch den Kunden beruht.<\/li><li>R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des Kunden gegen ROPEX gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0445a\u00a0BGB wegen Rechtsm\u00e4ngeln bestehen nur insoweit, als der Endkunde ein Verbraucher ist.<\/li><li>Ein Schadensersatzanspruch besteht nur nach Ma\u00dfgabe der Regelungen in \u00a7 11 dieser Lieferbedingungen und soweit ROPEX die entgegenstehenden Rechte Dritter kannte oder h\u00e4tte kennen m\u00fcssen.<\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 10 Verj\u00e4hrung von M\u00e4ngelanspr\u00fcchen<\/strong><\/h3><p>Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln und Rechtsm\u00e4ngeln verj\u00e4hren mit Ablauf von 12 Monaten nach Lieferung der Produkte an den Kunden oder soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Dies gilt nicht (i) f\u00fcr etwaige in \u00a7 12 dieser Lieferbedingungen erfasste Anspr\u00fcche, (ii) f\u00fcr F\u00e4lle gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB sowie (iii) f\u00fcr F\u00e4lle des R\u00fcckgriffs gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 445a, 445b BGB in Verbindung mit \u00a7 478 BGB; in den F\u00e4llen (i) bis (iii) gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsregelungen.<\/p><h3><strong>\u00a7 11 Haftung<\/strong><\/h3><ol><li>Soweit sich aus diesen Lieferbedingungen (inklusive dieses \u00a7 11) nichts anderes ergibt, haftet ROPEX bei einer Verletzung von vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Pflichten gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Vorschriften.<\/li><li>ROPEX haftet \u2013 aus welchem Rechtsgrund auch immer \u2013 unbeschr\u00e4nkt auf Schadensersatz f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch ROPEX oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen von ROPEX beruhen.<\/li><li>Im Fall einer blo\u00df einfach oder leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch ROPEX oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen von ROPEX haftet ROPEX (vorbehaltlich eines milderen Haftungsma\u00dfstabes gem\u00e4\u00df gesetzlichen Vorschriften, z.B. f\u00fcr Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten oder f\u00fcr unerhebliche Pflichtverletzungen) nur<p>a. \u2013 unbeschr\u00e4nkt \u2013 f\u00fcr darauf beruhende Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p><p>b. f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. In diesen F\u00e4llen ist die Haftung von ROPEX jedoch der H\u00f6he nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt.<\/p><\/li><li>Die Haftungsbeschr\u00e4nkungen in Abs. 3 gelten nicht, soweit ROPEX einen Mangel arglistig verschwiegen, eine schadensersatzbewehrte Beschaffenheitsgarantie oder ein Beschaffungsrisiko \u00fcbernommen hat. Au\u00dferdem bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, unber\u00fchrt.<\/li><li>Soweit die Haftung von ROPEX ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die etwaige pers\u00f6nliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erf\u00fcllungsgehilfen von ROPEX.<\/li><li>Vertragsstrafen oder pauschalierten Schadensersatz , die\/den der Kunde im Zusammenhang mit von ROPEX gelieferter Ware Dritten schuldet, kann er \u2013 vorbehaltlich aller weiteren Voraussetzungen seiner Haftung und der Haftung von ROPEX \u2013 nur gegen ROPEX geltend machen, falls dies mit ROPEX ausdr\u00fccklich vereinbart ist oder der Kunde ROPEX vor dem Vertragsschluss schriftlich auf dieses Risiko hingewiesen hat.<\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 12 Geheimhaltungspflicht<\/strong><\/h3><ol><li>Der Kunde verpflichtet sich, die Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse von ROPEX, insbesondere s\u00e4mtliche Abbildungen, Zeichnungen, Konstruktionen, Pr\u00e4sentationen, Analysen, Berechnungen, Herstellungsprozesse, Montageverfahren, Marketingstrategien, Produktzusammensetzungen sowie unser sonstiges Know-how (nachfolgend: \u201eVertrauliche Informationen\u201c), die ihm im Verlaufe der Erf\u00fcllung oder Durchf\u00fchrung eines Vertrags bekannt werden, w\u00e4hrend und nach Beendigung unserer Gesch\u00e4ftsbeziehung an Dritte weder weiterzugeben noch sonst zug\u00e4nglich zu machen. Derartige Informationen gelten als vertraulich, ohne dass es einer besonderen Kennzeichnung bedarf. Der Kunde darf Vertrauliche Informationen nur f\u00fcr die Durchf\u00fchrung eines Vertrags verwenden und Mitarbeitern nur mitteilen oder zur Verf\u00fcgung zu stellen, soweit dies zum Zweck der Durchf\u00fchrung eines Vertrags erforderlich ist. Der Kunde hat diese Pflichten auch diesen Mitarbeitern aufzuerlegen.<\/li><li>Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht ausnahmsweise nicht, f\u00fcr Daten und Informationen, (i) die zum Zeitpunkt der Offenlegung an den Kunden \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich waren oder danach ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich wurden, (ii) die zum Zeitpunkt der Offenlegung an den Kunden ohne seine Verpflichtung zur Vertraulichkeit bereits im rechtm\u00e4\u00dfigen Besitz des Kunden waren, (iii) die der Kunde ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit rechtm\u00e4\u00dfig von einem Dritten empfangen hat, (iv) die der Auftragnehmer ohne Verwendung von Vertraulichen Informationen selbstst\u00e4ndig erarbeitet hat oder (v) die der Kunde aufgrund gesetzlicher oder beh\u00f6rdlicher Verpflichtungen offenlegen muss, wobei er ROPEX unverz\u00fcglich \u00fcber diese Pflicht zur Offenlegung informieren muss. Der Kunde tr\u00e4gt die Beweislast f\u00fcr das Vorliegen dieser Ausnahmen unter (i) bis (v).<\/li><li>S\u00e4mtliche Rechte an den Vertraulichen Informationen verbleiben bei ROPEX. Keine Bestimmung dieser Lieferbedingung ist ausdr\u00fccklich oder konkludent als \u00dcbertragung eines Rechts oder Einr\u00e4umung einer Lizenz in Bezug auf die Vertraulichen Informationen zu verstehen.<\/li><li>Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort. Die\u00a0 Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit die Vertraulichen Informationen allgemein bekannt geworden sind.<\/li><li>Der Kunde ist nicht zur Zerlegung (Reverse Engineering) der Sachen, insbesondere Prototypen, Muster und Produkte, von ROPEX berechtigt. Der Kunde wird die Sachen von ROPEX insbesondere nicht analysieren und zur\u00fcckbauen, um Informationen \u00fcber die Beschaffenheit, die Zusammensetzung und die Komponenten der Sachen sowie \u00fcber das Zusammenwirken der Komponenten zu ermitteln.<\/li><li>Auf Verlangen von ROPEX, sp\u00e4testens aber bei Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien, hat der Kunde s\u00e4mtliche im Eigentum von ROPEX stehende Gegenst\u00e4nde, Unterlagen, Dokumente und Dateien (gleich welchen Speichermediums) sowie s\u00e4mtliche Vervielf\u00e4ltigungen hiervon, an ROPEX herauszugeben oder auf Wunsch von ROPEX unwiederbringlich zu vernichten und schriftlich zu bescheinigen, dass er keine Gegenst\u00e4nde, Unterlagen, Dokumente und Dateien (gleich welchen Speichermediums) von ROPEX sowie Vervielf\u00e4ltigungen hiervon mehr im Besitz hat.<\/li><li>Besondere Geheimhaltungsvereinbarungen und gesetzliche Regelungen zum Geheimnisschutz bleiben unber\u00fchrt. Eine gegebenenfalls abgeschlossene Geheimhaltungsvereinbarung geht \u00a7 12 dieser Lieferbedingungen vor.<\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 13 Rechtswahl und Gerichtsstand<\/strong><\/h3><ol><li>Diese Lieferbedingungen sowie die Vertr\u00e4ge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).<\/li><li>Ausschlie\u00dflicher Gerichtstand f\u00fcr alle Streitigkeiten \u00fcber Rechte und Pflichten aus diesen Lieferbedingungen und den Vertr\u00e4gen einschlie\u00dflich ihrer Wirksamkeit ist der Sitz von ROPEX. ROPEX ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde, bleiben unber\u00fchrt.<\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 14 Sonstige Bestimmungen<\/strong><\/h3><ol><li>Die Datenschutzerkl\u00e4rung von ROPEX steht zum Abruf unter <a href=\"https:\/\/ropex.de\/de\/datenschutz.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/ropex.de\/de\/datenschutz.html<\/a> zur Verf\u00fcgung. Die Daten der Kunden werden gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Vorschriften gespeichert, wobei n\u00e4heres der Datenschutzerkl\u00e4rung von ROPEX entnommen werden kann.<\/li><li>Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ROPEX Anspr\u00fcche aus Vertr\u00e4gen an Dritte abzutreten. \u00a7 354a HGB bleibt unber\u00fchrt.<\/li><li>\u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieser Lieferbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr die \u00c4nderung der Schriftformklausel.<\/li><li>Die Unwirksamkeit oder Undurchf\u00fchrbarkeit einer oder mehrerer Regelungen dieser Lieferbedingungen l\u00e4sst die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Regelungen dieser Lieferbedingungen unber\u00fchrt. Dasselbe gilt f\u00fcr den Fall, dass diese Lieferbedingungen eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchf\u00fchrbare Regelung mit der gesetzlich zul\u00e4ssigen und durchf\u00fchrbaren Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Regelung wirtschaftlich am n\u00e4chsten kommt. Sollten diese Lieferbedingungen unvollst\u00e4ndig sein, werden die Parteien eine Vereinbarung mit dem Inhalt treffen, auf den sie sich im Sinne dieser Lieferbedingungen geeinigt h\u00e4tten, wenn die Regelungsl\u00fccke bei Vertragsschluss bekannt gewesen w\u00e4re.<\/li><\/ol><h3><strong>Erg\u00e4nzung zu den Allgemeinen Lieferbedingungen der ROPEX:\u00a0\u201eKeine Wiederausfuhr nach Russland\u201c-Klausel (Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833\/2014 des Rates)<\/strong><\/h3><p>Erg\u00e4nzung g\u00fcltig seit dem 11.03.2024<\/p><p>Die EU verfolgt das Ziel, die Umgehung von EU-Ausfuhrverboten zu bek\u00e4mpfen, insbesondere in F\u00e4llen, in denen G\u00fcter, die in Drittl\u00e4nder exportiert wurden, nach Russland wiederausgef\u00fchrt werden. Daher ist ROPEX verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten und erg\u00e4nzt vor\u00fcbergehend die folgenden Regelungen als \u00a7 15 Russland-Klausel in ihre Allgemeinen Lieferbedingungen:<\/p><p><strong>\u00a7 15 Russland-Klausel<\/strong><\/p><p>(1) Der [Importeur\/K\u00e4ufer] verpflichtet sich, keine im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Waren, die unter den Geltungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833\/2014 des Rates fallen, unmittelbar oder mittelbar an die Russische F\u00f6deration zu verkaufen, zu exportieren oder wiederauszuf\u00fchren oder f\u00fcr eine Nutzung in der Russischen F\u00f6deration bereitzustellen. <a href=\"https:\/\/EUsanctions.integrityline.com\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/EUsanctions.integrityline.com<\/a><\/p><p>(2) Der [Importeur\/K\u00e4ufer] verpflichtet sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz (1) nicht durch Dritte entlang der Vertriebskette, ein-schlie\u00dflich etwaiger Wiederverk\u00e4ufer, vereitelt wird.<\/p><p>(3) Der [Importeur\/K\u00e4ufer] verpflichtet sich, einen angemessenen \u00dcberwachungsmechanismus einzurichten und aufrechtzuerhalten, um Handlungen Dritter entlang der Vertriebskette, einschlie\u00dflich etwaiger Wiederverk\u00e4ufer, zu erkennen, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln k\u00f6nnten.<\/p><p>(4) Jeglicher Versto\u00df gegen Absatz (1), (2) oder (3) stellt eine wesentliche Vertragsverletzung eines zentralen Elements dieses Vertrags dar und berechtigt den [Exporteur\/Verk\u00e4ufer], geeignete Rechtsmittel geltend zu machen, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf: (i) die K\u00fcndigung dieses Vertrags; und (ii) eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 5 % des Gesamtwerts dieses Vertrags oder des Warenwerts der ausgef\u00fchrten G\u00fcter \u2013 je nach-dem, welcher Betrag h\u00f6her ist.<\/p><p>(5) Der [Importeur\/K\u00e4ufer] verpflichtet sich, ROPEX unverz\u00fcglich \u00fcber etwaige Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Absatz (1), (2) oder (3) zu informieren, einschlie\u00dflich relevanter Aktivit\u00e4ten Dritter, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln k\u00f6nnten. Der [Importeur\/K\u00e4ufer] stellt ROPEX auf einfache Anforderung innerhalb von zwei Wochen Informationen \u00fcber die Einhaltung der Verpflichtungen gem\u00e4\u00df Absatz (1), (2) und (3) zur Verf\u00fcgung.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Lieferbedingungen der ROPEX Industrie-Elektronik GmbH, Carl-Zeiss-Stra\u00dfe 20-22, 74321 Bietigheim-Bissingen, Stand Juli 2025 \u00a7 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Lieferbedingungen (nachfolgend: &#8222;Lieferbedingungen&#8220;) gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge (nachfolgend &#8222;Vertr\u00e4ge&#8220; oder &#8222;Vertrag&#8220;), die die ROPEX Industrie-Elektronik GmbH (nachfolgend: &#8222;ROPEX&#8220;) mit Unternehmen im Sinne von \u00a7 14 BGB, einer juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder einem \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen (nachfolgend: [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-17295","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ropex-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/17295","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ropex-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ropex-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ropex-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ropex-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=17295"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.ropex-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/17295\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ropex-group.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=17295"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}